Oberstes Beschlussorgan der Versorgungskasse Oldenburg ist die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung besteht aus je einem Vertreter der Mitglieder.
Die Mitgliederversammlung findet mindesten einmal im Jahr statt. Sie ist nicht öffentlich.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Die Stimmenzahl richtet sich nach der Höhe der Umlage.
Näheres ergibt sich aus § 4 der Satzung der Versorgungskasse Oldenburg.