Beihilfekasse

Aktueller Bearbeitungsstand

Zurzeit werden Beihilfeanträge mit Eingangsdatum in der 25. KW 2024 bearbeitet*

*Der genannte Bearbeitungsstand wird wöchentlich aktualisiert


 


 

TÄTIGKEITSFELD DER BEIHILFEKASSE

Die VKO hat zum 01. 01. 1990 eine Beihilfestelle eingerichtet und damit die Arbeit in ihrem zweiten Fachbereich aufgenommen.

Beihilfen werden in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und bei Schutzimpfungen gewährt. Anspruch auf Beihilfen haben insbesondere Beamte und Versorgungsempfänger, aber auch Beschäftigte, die nach den „alten“ Regelungen des BAT den Anspruch noch vertraglich zugesichert haben. Für die Frage, in welcher Höhe ein Beihilfeanspruch besteht, ist von großer Bedeutung, wie und in welchem Umfang der Berechtigte daneben krankenversichert ist.

Wir setzen die nach den beamtenrechtlichen Vorschriften oder den diesen entsprechenden Regelungen zustehenden Beihilfen für die Beamten, Beschäftigten und Versorgungsempfänger unserer Mitglieder fest und zahlen diese an die Berechtigten aus.

Beihilfen werden auf Antrag gewährt. Den Antragsvordruck können Sie anliegend aufrufen und herunterladen oder Sie stellen den Antrag über die Beihilfe-App “Meine Beihilfe”. Für die Beihilfegewährung ist weiterhin die Vorlage von Rechnungsbelegen erforderlich. 

Die Kolleginnen und Kollegen der VKO – Beihilfestelle sind für Fragen zum Thema Beihilfe gerne für Sie da.