Aktueller Bearbeitungsstand
Zurzeit werden Beihilfeanträge mit Eingangsdatum in der 31. KW 2023 bearbeitet*
Wir bitten von Anfragen zum Bearbeitungsstand möglichst abzusehen und verweisen auf unser Informationsblatt über die Bearbeitungszeit in der Beihilfekasse.“
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*Der genannte Bearbeitungsstand wird wöchentlich aktualisiert
TÄTIGKEITSFELD DER BEIHILFEKASSE
Die VKO hat zum 01. 01. 1990 eine Beihilfestelle eingerichtet und damit die Arbeit in ihrem zweiten Fachbereich aufgenommen.
Beihilfen werden in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und bei Schutzimpfungen gewährt. Anspruch auf Beihilfen haben insbesondere Beamte und Versorgungsempfänger, aber auch Beschäftigte, die nach den „alten“ Regelungen des BAT den Anspruch noch vertraglich zugesichert haben. Für die Frage, in welcher Höhe ein Beihilfeanspruch besteht, ist von großer Bedeutung, wie und in welchem Umfang der Berechtigte daneben krankenversichert ist.
Wir setzen die nach den beamtenrechtlichen Vorschriften oder den diesen entsprechenden Regelungen zustehenden Beihilfen für die Beamten, Beschäftigten und Versorgungsempfänger unserer Mitglieder fest und zahlen diese an die Berechtigten aus.
Beihilfen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Den Antragsvordruck können Sie anliegend aufrufen und herunterladen. Da für die Beihilfegewährung weiterhin die Vorlage von Rechnungsbelegen erforderlich ist, kann auf eine Einreichung des Antrages mit anliegenden Belegen per Post noch nicht verzichtet werden.
In der Regel werden die Beihilfeanträge bei uns innerhalb von 14 Tagen nach Eingang bearbeitet. (In Urlaubszeiten oder bei Krankheit kann es allerdings auch mal ein paar Tage länger dauern)
Die Kolleginnen und Kollegen der VKO – Beihilfestelle sind für Fragen zum Thema Beihilfe gerne für Sie da.