Informationen Familienkassenwechsel

Informationen für Kindergeldberechtigte

Die Versorgungskasse Oldenburg ist bisher für viele Angehörige des öffentlichen Dienstes zuständige Familienkasse.

Im Zuge der Familienkassenreform und der damit verbundenen Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes wird die Versorgungskasse Oldenburg die Kindergeldbearbeitung zum 01.04.2021 an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) abgeben.

Die Auszahlung des Kindergeldes durch die Versorgungskasse Oldenburg endet mit Ablauf des Monats März 2021. Beamtinnen und Beamte erhalten das Kindergeld letztmals Ende Februar mit den Bezügen für den Monat März 2021. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten das Kindergeld letztmals Ende März mit dem Entgelt für den Monat März 2021.

Bis zum 31.03.2021 sind alle das Kindergeld betreffende, relevanten Unterlagen noch weiterhin bei der Versorgungskasse Oldenburg einzureichen. Diese werden am 01.04.2021 gebündelt an die Familienkasse der BA übergeben.

Die Kindergeldfälle werden durch die Versorgungskasse Oldenburg elektronisch an die Familienkasse der BA übergeben. Es muss kein neuer Antrag gestellt werden. Es ist nicht erforderlich, dass bereits eingereichte Nachweise und Unterlagen nochmals an die Familienkasse der BA gesandt werden. Die Kindergeldfestsetzungen bleiben bestehen.

Die Familienkasse der BA übernimmt die bisherigen Entscheidungen der Versorgungskasse Oldenburg und zahlt auf dieser Grundlage das Kindergeld ab dem Monat April 2021 weiter. Das Kindergeld wird dann monatlich im Laufe des jeweiligen Anspruchsmonats durch die Familienkasse der BA auf die bisherige Bankverbindung überwiesen. Der Tag der Überweisung richtet sich ab diesem Zeitpunkt nach der Endziffer der durch die Familienkasse der BA nach dem Zufallsprinzip vergebenen Kindergeldnummer. Ist die Endziffer eine „0“, erfolgt die Kindergeldzahlung zu Beginn des Monats, ist die Endziffer eine „9“, erfolgt die Zahlung um den 20. des Monats.

Anfang April 2021 wird die Familienkasse der BA den Kindergeldberechtigten weitere Informationen über die neue Kindergeldnummer, die zuständige regionale Familienkasse sowie die künftigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zusenden.

Weitere Informationen gibt auch der Flyer der Familienkasse der BA.